Ab 2018: Hausverwaltung kann nicht mehr jeder einfach so!

Eine Freundin fragte mich, ob ich mit dem Job als Hausverwalterin zufrieden wäre. Hand aufs Herz und unter uns: Als kleines Mädchen habe ich von etwas anderem geträumt als Immobilienverwalterin zu werden. Ich glaube, ich wollte eine berühmte Autorin werden, Tagesschausprecherin – wegen der tollen Klamotten – oder die erste Bundeskanzlerin.

 

Das habe ich auch der Freundin geantwortet. Aber dann platzte ich mit all den neuen Erfahrungen, Erlebnissen und dem Fachwissen heraus, das ich mir in den vergangenen acht Monaten erarbeitet hatte. Ich konnte erzählen, dass es uns gelungen ist, eine der modernsten Softwares zu integrieren, dass wir mindestens einmal in der Woche einen neuen spannenden Menschen kennenlernen, dass wir Spaß an Bautechnik gefunden haben, dass wir in einigen Teilen der Verwaltungstätigkeit aufgrund unseres bisherigen beruflichen Werdegangs qualitativ bestens agieren können und, dass wir Preisgestaltung, Marketing und Vertrieb austesten. Kurzum: Es macht Spaß!

 

Doch reicht Spaß an der Arbeit aus, um einen Beruf ausüben zu können? Eigentümer berichten uns von Verwaltern, die Gelder veruntreuen, unsicher werden, wenn eine Sanierungsmaßnahme ansteht oder bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnungen Probleme haben. 

 

Immobilienverwalter kann bisher jeder werden: Man braucht keinen Schulabschluss, keine Berufsausbildung, keine sonstige Qualifikation und auch keine Betriebserlaubnis nach § 34c GewO.

 

Kurzum kann jeder im Namen der Eigentümer über Tausende von Euro, über langjährige und weitreichende Vertragsabschlüsse und über die Qualität bautechnischer Maßnahmen entscheiden, ohne dass er eine buchhalterische, finanzplanerische, juristische, bautechnische oder sonstige Qualifikation nachweisen muss. Und für die größte Irritation sorgt, dass sogar Kollegen, die wegen Unterschlagung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung oder einer Insolvenzstraftat verurteilt wurden, tätig sein dürfen. Denn eine Überprüfung der für das Gewerbe erforderlichen Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse durch die zuständigen Behörden gemäß § 34c GewO findet nicht statt. 

 

Das soll sich 2018 ändern. Der Bundestag hat im Frühsommer 2017 folgendes Gesetz beschlossen:

 

Immobilienverwalter müssen eine Berufsausbildung vorweisen. Sie müssen regelmäßig nachweisen, dass sie sich fortlaufend fortbilden. Eine tragfähige Berufs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden und es bedarf einer Betriebserlaubnis gemäß § 34c GewO.

 

Das klingt nach wenig, angesichts der Verantwortung und den notwendigen Kenntnissen eines Verwalters. Manche Lobbyisten sind aus anderen Gründen unzufrieden mit dem Gesetzergebnis. Sie hatten sich erhofft, dass eine sogenannte „Alte-Hasen-Ausnahme“ eingeführt wird und Kollegen, die länger als vier Jahre am Markt sind, von den Erfordernissen ausgenommen werden.

 

Ich bin froh, dass das Gesetz so kommt, es hätte sogar etwas anspruchsvoller sein können: Erstens dürfen sich die Kollegen nicht mehr am Markt tummeln, die seit Jahren ohne Fortbildung, Haftpflichtversicherung, Berufsausbildung und im schlimmsten Fall sogar einschlägig vorbestraft sind. Zweitens wird nun für den Kunden ersichtlich, dass die Preise gerechtfertigt sind, die seriöse Immobilienverwaltungen aufrufen. Denn Versicherungen, Fortbildungen, Bürotechnik und Fachpersonal sind teuer. Und last but not least steigen die Anforderungen und die Verwaltungsqualität insgesamt.

 

Mein Tipp: Wenn Sie einen neuen Verwaltervertrag abschließen, sollte Ihr Augenmerk nicht nur auf dem Preis liegen, sondern auf dem Lebenslauf, den Kenntnissen, der Bereitschaft Neues zu lernen und der Haftpflichtversicherung des Verwalters. Ansonsten müssen Sie das Risiko einer bösen Überraschung einkalkulieren.      

 

Ihre Andrea Senze-Kiko