Danke, Frau S.! – Oder: Sondereigentumsverwaltung ist nicht immer eine sinnvolle Sache

Selbstständige neigen zu Eigenlob, davon sind Christiane und ich auch nicht ausgenommen. Wir finden uns und unsere Arbeitsweise super! Es ist auch wichtig, dass man sich hin und wieder selbst lobt – denn sonst tut es ja keiner. In unserem früheren Berufsleben hat sich der Chef beim Personalgespräch schon mal zu einem verdrucksten Lob hinreißen lassen. Die Kollegen waren auch immer sehr nett zu uns. Und wenn ein Arbeitnehmer dringend eine Aufhellung seines Joballtags braucht, dann bittet er alle Jubeljahre um ein Arbeitszeugnis. Das liest sich immer sehr schön und positiv.

Als Selbstständige ist es schwierig, systematisch Lob zu erlangen. Manchmal sind die Kunden zufrieden und gut drauf, dann wieder geht etwas aus heiterem Himmel schief – mit Systematik oder Lob auf Knopfdruck ist da nichts. – Kommen Ihnen jetzt die Tränen? Das muss nicht sein, denn wir haben in dieser Woche ein total unerwartetes Lob bekommen. Die Überraschung war umso größer und die Wirkung umso stärker. 

Vorgestern erhielten wir ein Päckchen mit ausgewählten Pralinen und einem handgeschriebenen Brief aus dem benachbarten Ausland von einer jungen Frau, die dort lebt und arbeitet. Sie ist im Rhein-Main-Gebiet aufgewachsen, ihre Mutter und ihre Schwester wohnen noch hier. Die Mutter hatte ihren beiden Töchtern ihre Eigentumswohnung geschenkt, sich selbst aber ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Das ist eine gute und gängige Methode um Erbschaftssteuern zu sparen. Die junge Frau aus dem benachbarten Ausland wollte sich gegenüber ihrer Mutter erkenntlich zeigen und hat die Verwaltung der Eigentumswohnung zugesagt. Allerdings fühlte sie sich zunächst außerstande, vom Ausland aus die Wohnung zu verwalten. Anfang des Jahres fragte sie bei uns an, ob wir das übernehmen würden. 

Grundsätzlich spricht überhaupt nichts gegen die Übernahme der Sondereigentumsverwaltung und wir nehmen auch gerne kleinere Verwaltungsaufträge an. Doch in diesem Fall erklärten wir der jungen Frau, dass das Geld, das sie monatlich an uns für die Verwaltung überweisen würde, rausgeschmissen sei: Ihre Mutter ist noch fit, kennt genug Handwerker, die ihr weiterhelfen und die Jahresabrechnung ergibt sich zum großen Teil aus der Jahresabrechnung der WEG-Verwaltung. Als Sondereigentumsverwalter dürfen wir oft nicht an den Eigentümerversammlungen der WEG teilnehmen, wir sind als Dritte häufig nicht zur Teilnahme befugt. 

Wenn die junge Frau Ausländerin wäre, kein Deutsch sprechen, im Ausland leben und die Wohnung als Investment an Dritte vermieten würde, dann wäre die Sondereigentumsverwaltung eine gute Sache. In diesem Fall aber waren wir uns sicher, dass die junge Frau die Verwaltung gemeinsam mit ihrer Mutter selbst besser macht. – Unsere Annahme scheint sich bestätigt zu haben, das Päckchen und der Brief belegen dies. 

Wir möchten uns auf diesem Weg ganz, ganz, herzlich bei Ihnen, liebe Frau S., bedanken! You made our whole year!* Ihre Anerkennung tut so gut, das bekommt kein Chef und auch kein Arbeitszeugnis hin. Wir hatten schon gar nicht mehr an unsere gemeinsamen Telefonate vom Winter gedacht. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir uns mal persönlich treffen könnten. 

 

Ihre Christiane Seelen und Andrea Senze-Kiko 

*Übrigens: Wir feiern in diesem Monat das einjährige Bestehen unserer GmbH. Handgeschriebene Glückwünsche zu unserem Jubiläum und Pralinen nehmen wir immer gerne entgegen (Nuss ist gut!). Unsere Adresse können Sie dem Impressum dieser Homepage entnehmen.