Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Immobilienverwaltung

Wir wurden alle deutlich durcheinandergeschüttelt. Seitdem die Corona-Pandemie die Welt in ihrem Würgegriff hat, müssen sich alle Menschen täglich auf weitere Einschnitte und Veränderungen in ihrem Leben einstellen. Vielen von uns – auch uns – wird zum ersten Mal bewusst, wie sehr unsere verschiedenen Lebensbereiche ineinander verzahnt sind. Einem kleinen Virus gelingt es, sich in das öffentliche Gesundheitswesen, die Wirtschaft, die Bildung, das Sozialwesen, die Politik, die Demokratie und auch in die familiären Gemeinschaften zu graben und sie in Frage oder auf den Kopf zu stellen. Und diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

Selbstverständlich ist, dass Immobilien-Eigentümer, Mieter, Vermieter und Verwalter auch betroffen sind. Für Sie und uns gilt dasselbe, wie für alle anderen. Es stellt sich nur die Frage, mit welchen Problemen und Herausforderungen Sie und wir aufgrund der Pandemie zu kämpfen haben. Wir erleben zwei Aspekte, die unsere Arbeit seit Kurzem erheblich beeinflussen: Die Digitalisierung und die Zahlungsfähigkeit der Mieter.

Zum Thema Digitalisierung: Viele Verwaltungen legen Wert auf den persönlichen Kontakt zu Ihren Kunden, sie sind eher konservativ aufgestellt und wissen, dass sie bei ihren Kunden auf Vorbehalte stoßen, wenn sie sich der Digitalisierung des Verwalterberufs öffnen würden. Diese Verwaltungen leben von ihrem persönlichen Engagement und der direkten Beziehung zum Kunden.  

In Zeiten der Pandemie sind wir dankbar, dass unsere Kunden uns erlauben, soweit irgendwie möglich digitalisiert zu arbeiten. Es geht ein ausdrückliches und ganz großes DANKE an alle Kunden, die uns seit Gründung unserer Verwaltung vor drei Jahren auf diesem Weg begleitet haben. 

Denn pünktlich zum Ausbruch der Pandemie waren wir alle soweit: Wir konnten Ihnen Ihre Jahresabrechnungen online personalisiert zur Verfügung stellen: Die Beiräte prüften und prüfen die Belege von 2019 ebenfalls online. Hinweise zur Sicherheit in Zeiten des Corona-Virus erhalten Mieter und Eigentümer sofort in ihren jeweiligen Portalen, unsere Handwerker und Hausmeister sind elektronisch mit uns verbunden. Mieter geben ihre Schadensmeldungen ins Mieterportal ein und der gesamte Zahlungs- und der größte Teil des Auftragsverkehrs wird online abgewickelt. Und selbstverständlich arbeiten wir – wie schon zuvor – im Homeoffice oder im Büro. Selbst Eigentümerversammlungen können wir trotz Versammlungseinschränkungen abhalten – obwohl wir das nur in Ausnahmefällen tun möchten. Eigentümerversammlungen sind meist die einzige Gelegenheit im Jahr, an dem sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft physisch begegnet, um über das gemeinsame Eigentum zu sprechen. Das finden wir dann doch wichtig.  

Im Klartext heißt das: Wir konnten Ihnen auch in Zeiten des absoluten Shutdowns eine umfassende Verwaltung anbieten und sind Ihnen durch unsere 24/7-Online-Präsenz so nahe, wie wir es ohne all diese Möglichkeiten niemals sein könnten. Und es bedeutet, dass wir uns – dank Ihrer Offenheit für unsere Art der Verwaltung – keine Sorgen machen müssen, falls die Beschränkungen wieder verschärft werden. Wir sollten Ihnen unseren Service genauso gut bieten können wie bisher.

Mietstundungen: Vor wenigen Tagen haben die Legislative und Exekutive beschlossen, dass Mieten gestundet werden können. Das gilt für das Gewerbe und den Wohnraum. Und das klingt für die Mieter gut und gibt denen Sicherheit, die z.B. aufgrund der Einschnitte in das öffentliche Leben ihre Verkaufsflächen nicht öffnen können oder vom Arbeitgeber gekündigt wurden. Doch jede Medaille hat zwei Seiten: Diese Stundung kann nicht jeder Mieter verlangen und sie ist zunächst nur bis zum 30.06.2020 begrenzt. Voraussetzung für eine Stundung ist, dass der Mieter aufgrund der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen ist und diesen Zusammenhang auch nachweisen kann. Mieter, die schon vor März 2020 oder aufgrund anderer Schwierigkeiten Probleme haben, den vereinbarten Mietzins zu zahlen, geraten sehr schnell in die Gefahr einer sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses. Außerdem sollte sich jeder Mieter bewusst sein, dass Stundung nicht Schenkung bedeutet. Der gestundete Mietzins muss bis zum 30.06.2022 zurückgezahlt werden (Stand 21.04.2020). Das kann eine erhebliche Zusatzbelastung bedeuten, so dass nur die Mieter eine Stundung gegenüber ihren Vermietern und Verwaltern ansprechen sollten, die sich sicher sind, diese Zusatzbelastung in Zukunft schultern zu können. 

Unser Tipp an die Gewerbe- und Wohnraummieter, die sich corona-bedingt nicht in der Lage sehen, ihren Mietzins zu erbringen: Bevor Sie einfach die Zahlungen einstellen, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder Verwalter. Wir können mit Ihnen gemeinsam eine Lösung erarbeiten, wie Sie sicher durch die Krise kommen. Und wir können Sie beruhigen, auch wenn Sie sich vielleicht von der jetzigen Situation überfordert sehen: Die meisten Mietverhältnisse sind Vertrauensverhältnisse. Fast alle Eigentümer und Vermieter möchten ihre Mieter behalten und haben Verständnis, wenn Sie jetzt in Schwierigkeiten sind.  

 

Bleiben Sie alle gesund! Ihre AC ImmobilienManagement GmbH