Der zertifizierte WEG-Verwalter nach § 26a WEG: Wie wird man zur eierlegenden Wollmilchsau?

Sagen wir es mal salopp: Ein WEG-Immobilienverwalter hat zwar keine spezifische Berufsausbildung nötig, muss aber eine eierlegende Wollmilchsau sein. Er oder sie muss alles können: korrekte Buch- und Finanzbuchhaltung, Vertragsverhandlungen führen, sich mit der Energiewende auskennen, steuerliche Tipps geben, den Zustand einer Heizanlage und der Warm- und Kaltwasserleitungen einschätzen können, wissen, ab wann Risse im Gemäuer sich auf die Statik des Gebäudes auswirken könnten, gerichtsfeste Beschlüsse aus dem Ärmel schütteln, Grundbücher und Bauakten verstehen, Versicherungsverträge beurteilen, Versicherungsfälle managen und gelassen wie Anne Will durch eine Eigentümerversammlung moderieren. Unsere Meinung dazu ist, dass man das alles überhaupt nicht in einer dreijährigen Ausbildung oder einem Bachelorstudium erlernen kann. Das lernt man jeden Tag von Neuem. Ohne Praxiserfahrung, einem gesundem Quantum Sturheit, gepaart mit Interesse an Immobilien, den Menschen, die darin wohnen und Spaß (nicht nur Freude) an der Innovation wird das nichts als Immobilienverwalterin, dann sollte man sich einen anderen Job suchen. 

Vor einiger Zeit hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass die Arbeit als WEG-Immobilienverwalterin vielschichtig ist, so vielschichtig, dass man technische, rechtliche und kaufmännische Kenntnisse nachweisen können sollte, wenn der Nachweis vom Kunden angefordert wird, also von den WEGs. Dieser Nachweis wird erbracht, indem der WEG-Verwalter eine Zertifizierungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer seiner Wahl ablegt und besteht (§ 26a Abs. 1 WEG). Mit Bestehen der Prüfung darf man sich „zertifizierter Verwalter“ nennen. 

Die Zertifizierung wird nur natürlichen Personen verliehen, das heißt juristische Personen wie die AC ImmobilienManagement GmbH können kein Zertifikat erlangen, nur die jeweils für die GmbH tätigen Verwalterinnen.

Wie man zum zertifizierten Verwalter wird, steht in der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (abgekürzt: ZertVerwO): Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Wer den schriftlichen Teil nicht bestanden hat, wird auch nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie ist nicht-öffentlich und wird von einem Prüfungsgremium abgenommen. 

Bewertet wird die Prüfung nicht nach Noten, man kann also nicht mit einer Eins mit Sternchen bestehen, sondern nur bestehen oder durchfallen. Bestanden hat, wer sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Teil mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht und so seine vertieften Kenntnisse der rechtlichen, technischen und kaufmännischen Themen zur Immobilienverwaltung nachweist. Der erfolgreiche Prüfling bekommt dann ein Zertifikat, das ihn als zertifizierten WEG-Verwalter ausweist und dass er auf Nachfrage den WEGs vorlegen kann. 

Wer weniger als 50 Prozent der zu erreichenden Punkte erhält, kann die Prüfung beliebig oft wiederholen, bis man bestanden hat.

Doch es gibt kein Gesetz und keine Verordnung ohne Ausnahmen, das ist bei § 26a WEG nicht anders. § 26a Abs. 2 WEG i.V.m. § 7 ZertVerwO stellt einige Verwalter, die bestimmte Berufsausbildungen oder Studiengänge erfolgreich absolviert haben, von der Prüfungspflicht frei. Deren Ausbildungen und deren Studium sind der Zertifizierung des Verwalters gleichgestellt. Das heißt konkret: Juristen mit der Befähigung zum Richteramt (1. und 2. Staatsexamen), Immobilienkaufleute, anerkannt geprüfte Immobilienfachwirtinnen oder auch erfolgreiche Absolventen eines immobilienwirtschaftlichen Hochschul-Studiengangs legen den WEGs auf deren Nachfrage kein IHG-Zertifikat vor, sondern den Nachweis, dass sie eine der genannten Ausbildungen, Studiengänge oder Referendariate und Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben. 

Liebe Leser, liebe Eigentümerinnen und Eigentümer: Wir kennen Sie. Sie fragen sich nun, ob Sie in den für dieses Frühjahr und Sommer geplanten Eigentümerversammlungen Ihren Verwalter zur Vorlage eines Zertifikats auffordern können. Leider ist das noch nicht möglich, die Prüfungen werden noch nicht angeboten. Und wenn die Industrie- und Handelskammern im Herbst und Winter 2022 die ersten Prüfungen anbieten, dann wird es einen Run auf die Prüfungen geben, so dass nicht jeder Verwalter sofort geprüft und zertifiziert werden kann. Stand heute: Die IHKs fragen an, ob und wer in den Prüfungsausschüssen sitzen könnte. Bis die ersten Prüfungen terminlich angesetzt werden, vergeht noch einige Zeit.

Doch wir können Ihnen trotzdem schon heute zusichern, dass Sie mit derselben Qualität und den ausreichenden Kenntnissen in Recht, kaufmännischen Fragen und technischen Fragen bei uns bedient werden, wie es der Gesetzgeber wünscht: Eine der beiden Geschäftsführerinnen der AC ImmobilienManagement GmbH hat die Befähigung zum Richteramt und ist den zukünftig zertifizierten Verwaltern gleichgestellt. Wenn einer unserer Kunden das 2. Juristische Staatsexamen sehen möchte, dann legen wir es gerne vor. Denn wir sind stolz darauf, dass unser eigener Anspruch an die Qualität unserer Verwaltungen nachgewiesen werden kann und nunmehr anerkannt wird. Prüfen Sie uns!