Das Klimaschutzprogramm 2030 (Klimapaket): Was Mieter und Eigentümer schon jetzt darüber wissen sollten

Das Thema des vierten Quartals 2019 der schwarz-roten Bundesregierung war …. das Klimaschutzprogramm 2030, besser bekannt als Klimapaket. Fast wäre die Koalition daran zerbrochen, doch dann hat man sich auf einen ganzen Strauß von Maßnahmen geeinigt, um Deutschland zu einem Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu machen. 

Dieser Maßnahmen-Strauß betrifft die Industrie, den Verkehr und nicht zuletzt den Bürger direkt, der entweder Mieter oder Eigentümer einer Wohnung ist. In der Wohnungswirtschaft werden klimafreundliche Erneuerungen und Bauten gefördert und der Preis für klimaschädliches Wohnen erhöht. 

Wer einen Blick auf den klimafeindlichen Kohlendioxid-Ausstoß durch die Bewirtschaftung von Gebäuden wirft, versteht die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zur Erreichung des Klimapaket-Ziels recht schnell: In Deutschland werden insgesamt 132 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen, 14 Prozent der CO2-Emmissionen stammen von Gebäuden. Und auch wenn man die Klimakompatibilität der deutschen Gebäude in Bezug auf ihren Energieverbrauch und nicht auf den Kohlendioxidausstoß betrachtet, kommt man zu keinem guten Ergebnis. Denn mehr als ein Viertel der deutschen Gesamtenergie werden für die Erzeugung von Heizungswärme und Warmwasser verwendet. Beide Werte zusammen – der hohe Energieverbrauch und der hohe CO2-Ausstoß – sind die Grundlagen für die wohnwirtschaftlichen Änderungen im Klimapaket der Bundesregierung. 

Und das Klimapaket entfaltet seine Wirkung ab sofort. Die wichtigsten Neuerungen für Mieter und Eigentümer haben wir hier für Sie zusammengefasst.  

Ölheizungen sollen zum Auslaufmodell werden. In Neubauten ist der Einbau von Ölheizungen verboten, vorausgesetzt eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung ist möglich. Und die Austauschpflicht für Heizanlagen, die älter als 30 Jahre sind, besteht fort. Folglich werden fast alle Hauseigentümer in den kommenden Jahren verpflichtet werden, ihre Heizanlagen zu überdenken. – Der Wechsel von einer alten Öl- oder Gasheizung zu einer klimafreundlichen Wärmeerzeugungsalternative, ggf. sogar durch erneuerbare Energien, wird staatlich bezuschusst. Die Förderung hierzu soll bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten betragen.

Neben der Eindämmung energiefressender und umweltfeindlicher Heizanlagen ist ein Schwerpunkt des Klimapakets die Förderung durch Steuererleichterungen oder KfW-Programme, z.B. beim Umstieg von alten Fenstern auf Wärmeschutzfenster oder der Dämmung von Dächern und Außenwänden. Wer sich an dem Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt, kann auch mit einer Senkung der Strompreiszulage rechnen. 

Doch es wird nicht nur gefördert, es wird auch teurer. Die Erdgas- und Heizölpreise steigen ab 2021 sukzessive. Bis 2030 rechnet man mit einem Preisanstieg von 30 Prozent für Heizöl und 20 Prozent für Erdgas. Um soziale Härten abzufedern, wird das Wohngeld für Wohngeldempfänger um 10 Prozent erhöht. – Bei einem Eigentümerwechsel wird es zu Auflagen kommen: Die Energieberatung wird verpflichtend. 

Ziel dieser Maßnahmen und der weiteren Maßnahmen des Klimapakets ist die Eindämmung des CO2-Ausstoßes bis 2030 von 132 Millionen Tonnen (2017) auf insgesamt 70 Millionen Tonnen. Wir denken es macht schon heute Sinn, sich Gedanken darüber zu machen, wie jeder Bürger – ob Mieter oder Eigentümer – diese Einsparung finanziell und tatsächlich stemmen kann. Denn die Zeit bis 2030 vergeht sehr schnell…

Bitte beachten Sie, dass unsere Ausführungen keine rechtlichen oder steuerlichen Einzelfallberatungen darstellen. Bitte sprechen Sie bei Bedarf mit Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater. Es wird auch kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.